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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Saggau GmbH
- im kaufmännischen Verkehr (einschließlich juristischer Personen des öffentlichen Rechts)
- Im kaufmännischen Verkehr (abgegrenzt gemäß § 24 AGB) gelten für alle Lieferungen folgende Bedingungen:
Wir übernehmen keine Verbindlichkeit für vollständige Ausführung angenommener Aufträge. Am Versandtage
fehlende Artikel behalten wir uns vor zur Nachlieferung vorzumerken. Der Kunde kann Nachlieferung ablehnen, wenn
er die Ablehnung unverzüglich erklärt. Lieferungszusagen auf bestimmte Zeitabschnitte sind als unverbindlich zu
betrachten.
Bei Werklieferungsverträgen müssen wir uns Liefermöglichkeiten vorbehalten. Dem Kunden bleibt das Rücktrittsrecht
nach den Vorschriften des § 326 BGB ohne Anspruch auf Schadenersatz unbenommen.
- Angebote und Preisangaben einschließlich der in unseren Listen enthaltenen Preise sind insoweit unverbindlich, als
wir berechtigt sind, an Stelle der angegebenen Preise die beim Versand gültigen Tagespreise zu berechnen. Bei
Verkäufen von Lagerware müssen wir uns Zwischenverkauf ausdrücklich vorbehalten.
Sämtliche Preise verstehen sich ab Lager oder ab Fabrik.
- Beanstandungen werden nur angenommen, wenn sie innerhalb 14 Tagen nach Empfang der Ware bei uns eingehen.
Die Gewährleistung und sonstige Verbindlichkeiten aus Lieferung mangelhafter Sachen beschränkt sich, unter Ausschluss
sonstiger Ansprüche, auf den Umfang, in welchem der Vorlieferant oder Hersteller in dem betreffenden Falle
Gewähr leistet.
Bei Glas- und Porzellanwaren ist für den Ausfall hinsichtlich Sortierung, Farbe, Haltbarkeit sowie für die genaue
Einhaltung bestimmter Maße und Gewichte eine Gewährleistung ebenso ausgeschlossen, wie bei Extraanfertigung für
die Einhaltung der Stückzahl.
Insbesondere bei Dekoraufträgen kann die Menge um ca. 10 % unter- oder überschritten werden. Zur Extraanfertigung
fest bestellte Aufträge können nicht annulliert werden, selbst wenn die vereinbarte Lieferzeit und Preise nicht eingehalten
werden, es sei denn, dass mit der Produktion noch nicht begonnen ist. Bei Anfertigung von Artikeln nach seinen eigenen
Formen und Dekoren haftet der Besteller für alle Folgen aus Verletzung von Patenten, Musterschutz usw.
- Der Versand geschieht auf Rechnung und auf Gefahr des Empfängers, bei Rücksendungen auf Gefahr des Absenders.
Weder für Bruch noch für Abmangel wird Ersatz geleistet, und zwar auch dann nicht, wenn die Zufuhr durch
eigene Kräfte erfolgt. Bei Zufuhr vors Haus berechnen wir unsere anteilmäßigen Selbstkosten. Das Rollgeld zur Bahn
wird in Höhe der eigenen Ausgaben berechnet.
- Die Verpackung wird auf das sorgfältigste bewerkstelligt. Einmalverpackung wird berechnet. Leihverpackung wird in
Rechnung gestellt, wenn sie nicht binnen 4 Wochen frachtfrei an uns zurückgeschickt ist.
- Zahlbar innerhalb 20 Tagen netto
in bar ohne Abzug, wenn nicht anders vereinbart. Vom 31. Tag an berechnen wir nach einmaliger Mahnung
Verzugszinsen in Höhe der banküblichen Zinsen für überziehungskredite, wenigstens aber in Höhe von 5 % über dem
jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank. Lieferungen an Firmen, mit denen wir noch nicht in Geschäftsverbindung
standen, erfolgen unter Nachnahme oder gegen Barzahlung.
- Die Lieferung erfolgt bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung
mit dem Käufer unter Eigentumsvorbehalt.
Bei Weiterveräußerung tritt der Käufer die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Dritten entstehenden
Forderungen, zur Sicherung der oben erwähnten Forderungen, an uns ab. Wir verpflichten uns, die abgetretenen
Forderungen nach Wahl des Käufers freizugeben, soweit sie seine zu sichernden Forderungen mehr als 25 % übersteigen
und sie aus voll bezahlten Lieferungen herrühren.
- Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware ohne Fristsetzung
und ohne Rücktritt herauszuverlangen und so lange zu behalten, bis der Kaufpreis voll bezahlt ist. Die hieraus
entstehenden Kosten trägt der Käufer.
Wir sind auch berechtigt, die Ware sofort nach der Zurücknahme oder später, in Anrechnung auf den Kaufpreis, endgültig
zurückzunehmen. In diesem Falle schreiben wir dem Kunden den Großhandelseinstandspreis (Rechnungsbetrag
abzüglich Verdienstausfall) abzüglich der Rücknahmespesen, abzüglich der durch Beschädigungen, Veränderungen
oder Gebrauch eingetretenen Wertminderungen gut.
- Erfüllungsort für Leistung und Gegenleistung ist Hamburg.
Bei Geschäften mit Vollkaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand für Ansprüche jeder Art, auch nach einem Rücktritt
oder aus Wechsel- und Scheckprotesten, für beide Teile Hamburg.
- Für Lieferungen ab Werk sind in erster Linie die Sonderbedingungen der betreffenden Fabrik maßgebend.
- Sollten einzelne Bestimmungen zwingender Anordnung widersprechen, so wird die Wirksamkeit des Restes nicht
hinfällig.
- Für Geschäfte mit Nicht-Kaufleuten (abgegrenzt gemäß § 24 AGB) gelten die obigen Ziffern 6 (Zahlungsbedingungen) und
7 – 8 (Eigentumsvorbehalt), im übrigen die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände; falls jedoch der Schuldner seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt hat, gilt der unter
Ziff. 9, vereinbarte Gerichtsstand.
Saggau GmbH
Papenreye 20
22453 Hamburg